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Allgemeine Bestimmungen

1 Anwendungsbereich und Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln Abschluss, Inhalt, Abwicklung und Erbringung von Dienstleistungen aller Art im Bereich der Informationstechnologie und Telekommunikation (IKT) sowie von Geräteinstallation und des Hardwareverkaufs zwischen den Partien «avisec ag» und «Käufer» oder «Kunde», im Folgenden Vertragsparteien genannt. Diese AGB regeln, auftragsrechtliche sowie kauf- und mietrechtliche Leistungen, einschliesslich aber nicht beschränkt auf Softwarelizenzierung, Erwerb, Wartung bzw. Pflege von Hardware und Software, Support, Dienstleistungen für Entwicklung, Anpassung, Einführung, Betrieb von Applikationen, Online-Services und Kommunikationsdienste.

1.2 Allgemeine Geschäfts- oder Lieferbedingungen der «Käufer» finden keine Anwendung, auch wenn im Angebot oder in den dazugehörigen weiteren Unterlagen auf sie Bezug genommen wird. Verkauf und Lieferung erfolgen ausschliesslich zu den nachfolgenden Bedingungen. Entgegenstehende oder abweichende Regelungen werden nicht anerkannt, es sei denn, wir hätten ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Bedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichender Bedingungen des Käufers die Lieferung vorbehaltlos ausführen.

1.3 Abweichungen der vorliegenden AGB müssen ausdrücklich als solche gekennzeichnet sein und schriftlich zum Ausdruck gebracht werden. Sie bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Erwähnung in den finalen Vertragsurkunde wie Angebote, Auftragsbestätigungen, Werkverträge oder ähnliche.
Vertragsbestandteile und Rangfolge

1.4 Bei Widersprüchen zwischen den Bedingungen der Vertragsbestandteile gehen diese AGB den Bedingungen der finalen Vertragsurkunde vor. Diese AGB haben auch Vorrang vor dem Angebot. Abweichende Vereinbarungen des Käufers in der endgültigen Vertragsurkunde bleiben vorbehalten.

2 Angebot

2.1 Das Angebot, einschliesslich einer zwanzigminütigen Beratung, erfolgt unentgeltlich.

2.2 Die Gültigkeit des Angebots richtet sich nach dem angegebenen Termin. Sollte kein Termin angegeben sein, dann ist das Angebot 60 Tage gültig.

2.3 Weicht das ausgestellte Angebot von der Offertanfrage ab, so weist der Käufer ausdrücklich darauf hin.

2.4 Bis zur Unterzeichnung oder schriftlichen Annahme des Angebots (Bestellung) durch den Käufer können sich beide Seiten ohne finanzielle Folgen von den Verhandlungen zurückziehen. Hat die avisec ag jedoch vorgängig Dienstleistungen erbracht, zum Beispiel Besichtigung vor Ort, so werden diese in Rechnung gestellt.

3 Produkte, Leistungen und Lieferung

3.1 Art, Umfang und Eigenschaften der Produkte und Leistungen werden im Angebot, auf der avisec Webseite oder in Servicebeschreibungen geregelt. Dort kann zudem auf weitere Dokumente verwiesen werden.
Mit Entgegennahme der Bestellung und Senden der Auftragsbestätigung, verpflichtet sich die avisec ag zur Erbringung und der Kunde zur Abnahme der Leistung. Im Falle der Annullation einer Bestellung verpflichtet sich der Kunde, unter Vorbehalt weiterer Ansprüche, avisec ag mit 25% des vereinbarten Preises für Umtriebe und entgangenen Gewinn zu entschädigen. Im Falle einer Nichtlieferung steht der Kunde jedoch frühestens drei Monate nach dem vereinbarten Liefertermin ausschliesslich des Rücktrittsrechts zu. Weitergehende Ansprüche werden wegbedungen.

3.2 Sonderlösungen und Spezialanfertigungen können nach Versand der Auftragsbestätigung von avisec ag nicht mehr geändert oder annulliert werden.

3.3 Nutzen und Gefahren gehen mit der Entgegennahme der Leistung oder Lieferung durch den Käufer am Erfüllungsort über.

3.4 Der Erfüllungsort ist der vertraglich vereinbarte Ort, z. B. die Lieferadresse, in Ermangelung eines solchen gilt die Adresse des Käufers.

4 Ausführung

4.1 Gibt es bei dem Käufer spezielle Umstände oder Richtlinien, die für die Ausführung zu berücksichtigen sind oder eine vertragsgemässe Erfüllung gefährden könnten, sind diese unverzüglich durch den Käufer anzuzeigen.

4.2 Die Ausführung von Leistungen erfolgt unter Anwendung anerkannter Methoden sowie aktuellen Standards. Zudem werden vom Käufer signalisierte Weisungen beachtet.

5 Preise, Zahlungsbedingungen, Vergütung

5.1 Alle unsere Preise verstehen sich zuzüglich Versandkosten und Mehrwertsteuer.
Miet-, Cloud- bzw. Mobilfunk-Services, im Nachfolgenden auch Abonnement, werden jährlich im Voraus in Rechnung gestellt. Die Services im Abonnement werden je angebrochenen Monat in Rechnung gestellt.

5.2 Die Rechnungsstellung erfolgt unmittelbar nach Erbringung der Leistung, wie z. B. Versand der Hardware, Installation, Deinstallation, Support oder Ähnliches. Pauschalen für Miet- und Cloud-Dienstleistungen werden in der Regel jährlich im Voraus in Rechnung gestellt.

5.3 Rechnungen sind in der Regel innerhalb von 20 Tagen nach Erhalt zahlbar. Abweichende Vereinbarungen, insbesondere ein allfälliges Zahlungsziel, bleiben vorbehalten. Alle von avisec ag gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der avisec ag.

5.4 Wenn die Kreditwürdigkeit des Käufers sich verschlechtert, behalten wir uns das Recht vor, selbst nach teilweisem Versand der Waren von dem Käufer die ausreichenden Garantien zwecks guter Durchführung der ergriffenen Verpflichtungen zu fordern. Falls der Käufer uns nicht zufrieden stellt, haben wir das Recht, die ganze Bestellung oder einen Teil davon rückgängig zu machen.

5.5 Eine Anpassung der Vergütung, namentlich von Aufwandansätzen und Pauschalen während der Vertragslaufzeit erfolgt jeweils mit einer Ankündigungsfrist von drei Monaten im Voraus.

6 Zahlungsverzug durch Käufer

6.1 Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, behält sich die avisec ag das Recht vor, zukünftige Leistungen nur noch gegen Vorauskasse oder Nachnahme zu erbringen. avisec ag belastet nach Ablauf des Zahlungstermins 5% pro Jahr. Verzugszins.
Falls eine Rechnung bei Verfall unbezahlt bleibt, behalten wir uns das Recht vor, den Betrag um 5% zu erhöhen, mit einem Minimum von CHF 30.-.

6.2 Der Kunde kann avisec ag nicht die Einrede der Verrechnung wegen ungehöriger Erfüllung bzw. anderen angeblich bestehenden Gegenforderungen entgegenhalten.

6.3 Bei Zahlungsverzug behält sich die avisec ag das Recht vor, sämtliche Leistungen unverzüglich einzustellen oder zu reduzieren. Diese Leistungen umfassen unter anderem und nicht abschliessend die Online-Services wie das Veröffentlichen eines Online-Feeds (Online-Veröffentlichung sowie -Zeitraffervideo)

7 Garantie und Gewährleistung

7.1 Wenn nicht anders vereinbart ist, gilt auf allen von avisec ag gelieferten elektronischen Produkten eine Garantie von 2 Jahren (gültig ab dem Rechnungsdatum). Die Garantie gilt nur, sofern keine Eingriffe durch Dritte vorgenommen und die Ware bestimmungsgemäss verwendet wurde. Alle von uns gelieferten Geräte tragen die Original-Garantie zu den Bedingungen des jeweiligen Herstellers. Die gesetzliche Gewährleistung wird von diesem wahrgenommen und für avisec ag wegbedungen. Dies gilt besonders auch für Verbrauchsmaterial, Harddisks und Kamera Schutzgläser, für die je nach Hersteller eine kürzere Garantiezeit besteht.

7.2 Garantieleistungen werden nur erbracht, wenn:

  • der Artikel in der Original- oder gleichwertigen Verpackung transportiert wurde.
  • eine ordentliche Fehlerbeschreibung beiliegt.
    Wenn keine anderen Garantiebestimmungen entgegenstehen, kann die avisec ag Ihre Verpflichtung nach Wahl wie folgt nachkommen:
    – durch Nachbesserung der gelieferten Ware;
    – durch Ersatz der mangelhaften Ware;
    – durch einen dem Minderwert entsprechenden Preisnachlass.

7.3 Wird ein Datenträger, z. B. eine Festplatte, oder ein ähnliches Speichermedium zur Reparatur der avisec ag übergeben, so trägt der Kunde in jedem Falle die volle Verantwortung für eine ordentliche Sicherung der Daten vor der Übergabe der Sache. Die avisec ag kann für Datenverlust in keinem Falle haftbar gemacht werden. Achtung: Festplatten (einzeln oder in PCs) werden beim Reparatureingang generell formatiert.

7.4 Wandlung und Minderung seitens Käufer sind in jedem Fall ausgeschlossen. Klageanspruch und Einreden des Käufers verjähren mit dem Ablauf der Garantiefrist. Eine Unterbrechung der Verjährungsfrist im Garantiefall wird wegbedungen.

7.5  Nach Ablauf der Gewährleistungsfrist erbrachte Leistungen sind entgeltlich. Die Vergütung erfolgt zu marktüblichen Bedingungen.

8 Informationssicherheit, Geheimhaltung und Datenschutz

8.1 Die Vertragsparteien verpflichten sich zur Geheimhaltung von geschäftsrelevanten Tatsachen und Daten, die weder offenkundig noch allgemein zugänglich sind. Diese Verpflichtung ist auch einbezogenen Dritten aufzuerlegen. Im Zweifel sind geschäftsrelevante Tatsachen und Daten vertraulich zu behandeln. Die Geheimhaltungspflichten bestehen bereits vor Vertragsschluss und auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses bzw. nach Erfüllung der vereinbarten Leistungen. Gesetzliche Auskunfts- und Informationspflichten bleiben vorbehalten.
Die avisec ag ist berechtigt, während der Offertanfrage die Tatsache und den wesentlichen Inhalt der Offertanfrage mit allfälligen mitwirkenden Subunternehmern oder Partnern, wie z.B. Installationspartnern oder Wiederverkäufern, zu teilen, hat aber ansonsten die Offertanfrage vertraulich zu behandeln.

8.2 Werbung und Publikationen über projektspezifische Leistungen bedürfen der vorgängigen schriftlichen Zustimmung der gegenüberliegenden Vertragspartei, ebenso deren Nennung als Referenz.

8.3 Die avisec ag und ihr Personal verpflichten sich zur Einhaltung der betrieblichen, technischen und sicherheitsrelevanten Vorschriften des Käufers, sofern diese der avisec ag vor Vertragsabschluss schriftlich bekanntgegeben bzw. nachträglich vereinbart werden.

8.4 Die avisec ag ist bestrebt, die gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz und die Datensicherheit jederzeit einzuhalten. Dies wird auch vom Kunde und den Subunternehmern erwartet.

8.5 Die avisec ag verpflichtet sich, die ihr anvertrauten oder zugänglich gemachten Personendaten des Kunden nur in dem Umfang und ausschliesslich zu den Zwecken zu bearbeiten, die für die Vertragserfüllung notwendig sind.

8.6 Die avisec ag hat technische und organisatorische Massnahmen zur Gewährleistung des Datenschutzes und der Informationssicherheit implementiert. Die technische Dokumentation ist Eigentum der avisec ag.

9 Haftung

9.1 Weitergehende Rechtsansprüche, als die in Ziffer 7 genannt, gibt es nicht. Es wird jede weitergehende Haftpflicht wegbedungen, insbesondere besteht keine Haftung für direkte oder indirekte, mittelbare oder unmittelbare Schäden, die sich aus dem Gebrauch, durch Fehlleistung oder Leistungsausfall der von avisec ag gelieferten Waren ergeben.

9.2 Im Fall einer Miete von avisec ag Produkten geht die Haftung während des Gebrauchs des Mietgegenstandes auf den Kunden über. Für Schadenansprüche, die durch den Mieter selbst oder einen Subunternehmer des Mieters aufgrund von unsachgemässer Befestigung oder Gebrauch sowie Verlust und Defekt entstehen, haftet der Mieter.

9.3 Für Schäden aus unberechtigter oder ungerechtfertigter Veröffentlichung von Bilddaten im Rahmen der Geschäftsbeziehung haftet der Kunde vollumfänglich.

9.4 Bei Elementarschäden durch Sturm, Hagel oder ähnliches behält sich die avisec ag vor, eine Nachjustierung des Bildausschnitts respektive der Baustellen-Webcam oder jegliche andere Dienst­leistungen, die zu einer Korrektur der Bildaufnahme dienen, gegen Aufwand zu erbringen. Darüber­hinaus­gehende Korrekturen, die den mit dem Kunden abgesprochenen Bild­aus­schnitt betreffen, zum Beispiel aufgrund von baulichen Massnahmen nötig, werden gegen Aufwand erbracht.

10 Beanstandungen

10.1 Der Auftrag gilt als gehörig erfüllt, falls der Kunde nicht innerhalb von 10 Tagen seit der Erbringung der Leistung diese schriftlich bei der avisec ag beanstandet.
Rechtsgewährleistung

10.2 Die avisec ag leistet Gewähr, dass sie mit ihrem Angebot und ihren Leistungen keine Schutzrechte Dritter verletzt. Der Käufer garantiert, dass sie mit den der avisec ag zur Verfügung gestellten Mitteln keine Schutzrechte Dritter verletzt.

10.3 Ansprüche Dritter wegen Verletzung von Schutzrechten wehrt der Käufer auf eigene Kosten und Gefahr ab. Die avisec ag wird der Käufer über solche Ansprüche unverzüglich schriftlich benachrichtigen und ihr, soweit nach dem anwendbaren Prozessrecht möglich, die Führung eines allfälligen Prozesses und die Ergreifung der entsprechend angemessenen Massnahmen zur gerichtlichen oder aussergerichtlichen Erledigung des Rechtsstreits überlassen. Unter diesen Voraussetzungen erklärt sich die avisec ag bereit, sich an den Gerichts-, Anwalts- und sonstigen angemessenen Kosten, die des Käufers im Zusammenhang mit dem Rechtsstreit entstehen, sowie an den auferlegten Lizenzvergütungen, Genugtuungen und Schadenersatzzahlungen zu beteiligen, sofern die Schutzrechtsverletzung nicht auf eine vertragswidrige Nutzung der Leistungen der avisec ag durch den Käufer zurückzuführen ist.

11 Kündigung und Vertragsende

11.1 Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate per Monatsende. Ohne ordentliche Kündigung laufen die Services bis auf Widerruf weiter.

11.2 Die Kündigung der in Anspruch genommenen Informatikservices, z. B. Cloud-Dienste, muss schriftlich und unter Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist erfolgen.
Mit der Beendigung des Abonnements (Servicevertrag oder Cloud-Dienste) endet die vertragliche Verpflichtung der avisec ag zur Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass alle relevanten Daten vor Vertragsbeendigung gesichert werden. Zur Einhaltung datenschutzrechtlicher Massnahmen ist die avisec ag berechtigt, sämtliche mit dem Vertrag zusammenhängenden Daten des Kunden, einschliesslich gespeicherter Bildaufnahmen, Inhalte und Kommunikationsdaten, unwiderruflich zu löschen. Eine Verlängerung der Aufbewahrungspflicht erfolgt nur bei ausdrücklicher Vereinbarung. Es obliegt dem Kunden, rechtzeitig Massnahmen zur Sicherung seiner Daten zu treffen.

12 Ort der Datenbearbeitung

12.1 Kundendaten werden ausschliesslich in der Schweiz und unter Anwendung von Schweizer Recht bearbeitet

12.2 Bilddaten werden in der Europäischen Union (EU) unter Einhaltung des EU-Rechts sowie in Übereinstimmung mit den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verarbeitet.

13  Wiederausfuhr

13.1 Bei der Wiederausfuhr der gelieferten Artikel aus der Schweiz sind die Bestimmungen für Computer-Produkte der Abteilung für Ein- und Ausfuhr zu beachten.

14 Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten mit der avisec ag ist am Domizil der avisec ag.

 

avisec ag
Rugghölzli 2
5453 Remetschwil
Schweiz

 

Ersetzt alle bisherigen Geschäftsbedingungen.

Besondere Bestimmungen

15 Urheberrechte

15.1 Die Urheberrechte am einzelnen Bild liegen bei der avisec ag. Die avisec ag räumt ihren Kunden und Kundinnen das Nutzungsrecht ein. Somit sind die Kunden und Kundinnen befugt, die durch die avisec ag maschinell erstellten Bilder uneingeschränkt zu nutzen.

15.2 Das Nutzungsrecht wird vorübergehend sistiert, wenn offene, entgeltliche respektive nicht bezahlte Forderungen gegenüber der avisec ag bestehen oder erlischt komplett, wenn den offenen Forderungen nicht unter der angegebenen Frist nachgekommen wird.

16 Rechte an avisec Cloud-Plattform (Standardsoftware)

16.1 Die Schutzrechte an der avisec Cloud-Plattform (sog. Standardsoftware) verbleiben ausschliesslich bei avisec. Soweit Standardsoftware verwendet wird, an der Rechte Dritter bestehen, gewährleistet avisec ag, dass sie über die erforderlichen Nutzungs- und Vertriebsrechte verfügt.

16.2 Dem Kunden wird während der Vertragslaufzeit lediglich das Nutzungsrecht zur avisec Standardsoftware eingeräumt. Damit erwirbt der Kunde das nicht ausschliessliche Recht zum Gebrauch und zur Nutzung der avisec Standardsoftware in dem im Vertrag vereinbarten Umfang.

16.3 Das Nutzungsrecht an der avisec Standardsoftware wird je nach Vereinbarung entweder unbefristet oder auf bestimmte oder unbestimmte Zeit (bis zur Kündigung) eingeräumt. Wird das Nutzungsrecht unbefristet eingeräumt, ist es auch übertragbar.

 

Stand: 16.12.2024

 

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